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Im Januar 2018 trat die neue Zahlungsdiensterichtlinie, im Allgemeinen als PSD2 (Payment Service Directive) bekannt, in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen, die ab dem 14. September 2019 wirksam wurden.
Mit der PSD2 sollen sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert werden. Ziel ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem werden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht.
Die wesentlichen Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst.
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