Sparda-Bank West eG
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Aktuelle Informationen

Allgemeine Informationen

Steuerbescheinigungen: Versandstart im Februar

Januar 2024
Achtung, am 8. Februar ist es wieder soweit! Dann werden die Jahressteuerbescheinigungen 2023 für Kaiptalerträge an unsere Kundinnen und Kunden versendet. Je nach gewählter Versandart wird die Bescheinigung in die Postbox des Online-Bankings eingestellt oder es erfolgt der Postversand. Kunden mit einem Gemeinschaftsstamm und zwei Einzelstämmen können bis zu drei Jahressteuerbescheinigungen erhalten.

Staatliche Zulage: Mehr Sparerinnen und Sparer profitieren

Januar 2024
Vermögen aufbauen und Staat und Arbeitgeber helfen dabei? Nicht nur die Kundinnen und Kunden unserer Sparda-Bank können sich freuen! Denn für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage verdoppelt. Ledige mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte mit einem Einkommen bis zu 80.000 Euro sind ab 2024 förderberechtigt. Sie können zukünftig vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten wissen, wie Sie diese anlegen und von der Prämie profitieren können? Wir beraten Sie gern!

Vorgezogener Austausch Ihrer BankCard

Betrifft die Karten mit dem Ablaufdatum 2023 / 2024

Mai 2023
Mit dem vorzeitigen Austausch Ihrer BankCard möchten wir laufenden Abstimmungen in unserem Kartenzahlungsverkehr vorgreifen und Ihnen alle gewohnten Funktionen Ihrer Debitkate (BankCard) sichern.

Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zum Austausch.

Nein, der Austausch der Karten erfolgt kostenfrei.

Nein, für Kreditkarten ändert sich nichts.

Es ändert sich nichts. Der PIN bleibt gleich und alle Karten mit Maestro-Logo sind so noch bis zu ihrem Laufzeitende 31.12.2027 weiterhin für Verfügungen im Ausland gültig.

Ja, Sie müssen Ihre neue Karte für das Chip-TAN-Verfahren aktivieren. Eine Anleitung finden Sie hier auf unserer Homepage.

Wichtige Information: Der Chip auf den neuen Karten ist möglicherweise kleiner, als der Ihrer vorherigen Karte. Dies kann dazu führen, dass die Karte von alten ChipTAN-Lesern nicht erkannt wird. Sollte dies der Fall sein, finden Sie hier den Link zum Online-Shop, um einen kompatiblen ChipTAN-Leser zu erwerben.

Maestro ist ein durch MasterCard angebotenes System zur bargeldlosen Zahlung. Dieses System sorgt dafür, dass Girocards auch im Ausland eingesetzt werden können. Mastercard selbst erläuterte, dass die Funktion nicht ausreichend für den Online-Handel ausgelegt sei, und daher nicht mehr zeitgemäß. Auch ohne Maestro ist die Bankcard in Deutschland voll einsatzfähig. Alle Funktionen der BankCard bleiben Ihnen erhalten.

Der Austausch wird zum 19. Juni 2023 abgeschlossen sein. Sollten Sie keine neue BankCard erhalten haben, rufen Sie uns bitte unter 0211 23 93 23 93 an.

Der Sparerpauschbetrag wird zum 01.01.2023 erhöht

Januar 2023
Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet.
Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 1.000 Euro
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:

  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1602 Euro bis auf weiteres erteilt:
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,84 % und runden kaufmännisch auf volle Euro auf.

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?

Dann loggen Sie sich einfach in Ihren Online-Banking ein und ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag im Service-Center ab. Alternativ finden Sie den Freistellungsauftrag auch hier auf unserer Homepage.

Unser SB-Service vor Ort für Ihre Bankgeschäfte

Austausch der Selbstbedienungsgeräte

Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank West ist und bleibt das Unternehmensziel unserer Genossenschaftsbank. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie als Kundin oder Kunde Ihre Bankgeschäfte einfach erledigen können – egal, ob Sie dafür unser Online-Banking nutzen oder uns vor Ort in der Filiale besuchen.

Damit Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte wie gewünscht bequem und sicher erledigen können, statten wir unsere Sparda-Bank Filialen in diesem Jahr Schritt für Schritt mit neuen Selbstbedienungsgeräten (SB-Geräte) aus. Diese verfügen dann über die modernste Sicherheitstechnik. Denn die installierte Software der aktuellen Geräte wird nicht mehr unterstützt.

Sie wollen wissen, wie Sie zum Beispiel den Belegscanner als Ersatz für die GiroScanBox nutzen können? Dann schauen Sie gern in unsere Bedienungsanleitung

Bild Negativzinsen

Gute Neuigkeiten: Sparda-Bank West streicht zum 1. Juli Verwahrentgelt und Negativzins

Ihre Sparda-Bank West verzichtet auf das Verwahrentgelt auf Girokonten und passt den Negativzins für Tagesgeldkonten auf 0,0 Prozent an

Als Genossenschaftsbank reagieren wir unmittelbar auf die aktuelle Zinsentwicklung und wollen die positiven Effekte an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Daher haben wir kurzfristig beschlossen, ab Juli auf die Erhebung des Verwahrentgelts für das Girokonto sowie auf die Negativzinsen beim Tagesgeld b.a.w. zu verzichten.

Wir sind sehr gerne für Sie da.

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0211 23 93 23 88

Für alle anderen Anliegen:
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