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Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet.
Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:
Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?
Dann loggen Sie sich einfach in Ihren Online-Banking ein und ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag im Service-Center ab. Alternativ finden Sie den Freistellungsauftrag auch hier auf unserer Homepage.
Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank West ist und bleibt das Unternehmensziel unserer Genossenschaftsbank. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie als Kundin oder Kunde Ihre Bankgeschäfte einfach erledigen können – egal, ob Sie dafür unser Online-Banking nutzen oder uns vor Ort in der Filiale besuchen.
Damit Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte wie gewünscht bequem und sicher erledigen können, statten wir unsere Sparda-Bank Filialen in diesem Jahr Schritt für Schritt mit neuen Selbstbedienungsgeräten (SB-Geräte) aus. Diese verfügen dann über die modernste Sicherheitstechnik. Denn die installierte Software der aktuellen Geräte wird nicht mehr unterstützt.
Sie wollen wissen, wie Sie zum Beispiel den Belegscanner als Ersatz für die GiroScanBox nutzen können? Dann schauen Sie gern in unsere Bedienungsanleitung
Als Genossenschaftsbank reagieren wir unmittelbar auf die aktuelle Zinsentwicklung und wollen die positiven Effekte an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Daher haben wir kurzfristig beschlossen, ab Juli auf die Erhebung des Verwahrentgelts für das Girokonto sowie auf die Negativzinsen beim Tagesgeld b.a.w. zu verzichten.
Sie haben Fragen? Die wichtigsten Rufnummern auf einem Blick:
Hilfe zum Online-Banking:
0211 23 93 23 88
Für alle anderen Anliegen:
0211 23 93 23 93
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