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Kontowechselhilfe

Der Kontowechselservice Ihrer Sparda-Bank

Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützung beim Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.

Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in Ihrer Filiale. Bringen Sie hierzu bitte die Daten Ihrer Zahlungspartner und Kontoauszüge Ihrer bisherigen Bankverbindung mit.

Einen bequemen Online-Wechsel-Service bieten wir Ihnen ab Mitte Oktober wieder an.

Wir sind sehr gerne für Sie da.

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Übrigens: Bei vielen Themen können Sie sich auch online oder telefonisch beraten lassen!

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Unser virtueller Assistent Kai steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

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