Sparda-Bank West eG
Online-Banking
Bild eines Schreibstisch mit Unterlagen

Wir begleiten Sie im Sterbefall

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine belastende Zeit. Wir unterstützen Sie dabei, die Bankangelegenheiten im Sterbefall möglichst unkompliziert zu regeln.

Sterbefall melden

    Wie melde ich einen Sterbefall?

    Einen Sterbefall können Sie uns über das Online-Banking, unser Online-Formular, per Post oder persönlich vor Ort mitteilen. Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben und Basis-Unterlagen:

    • Sterbeurkunde der verstorbenen Person 
    • Gültiges Ausweisdokument der anfragenden Person – eine Kopie ist ausreichend
    • Kontaktdaten der Erben bzw. Ansprechpartner: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

     

    Falls bereits vorhanden: Einen Erbschein oder notarielles Testament bzw. Erbvertrag mit Eröffnungsvermerk des Nachlassgerichts können Sie uns ebenfalls schon einreichen. Auch bestehende General- oder Vorsorgevollmachten in originaler Ausfertigung.

    Liegt Ihnen ein Erbnachweis noch nicht vor, können Sie uns den Sterbefall dennoch bereits mitteilen.

     

    Postweg

    Sparda-Bank West eG
    Postfach 10 10 55
    40001 Düsseldorf


    Wie geht es weiter?

    Nachdem Sie uns über den Sterbefall informiert haben, prüfen wir zunächst die bestehenden Bankverbindungen. Welche weiteren Schritte erforderlich sind, hängt davon ab, welche Konten, Verträge und Produkte bei uns bestehen.

    Je nach Situation kann es dabei um Folgendes gehen:

    • Konten und Sparanlagen auflösen oder weiterführen
    • Guthaben an die berechtigten Erben auszahlen
    • bestehende Kredite oder Baufinanzierungen regeln
    • ein vorhandenes Schließfach öffnen
    • die Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank West eG regeln
    • bestehende Gewinnsparlose berücksichtigen

    Welche Nachweise und zusätzlichen Unterlagen wir benötigen, hängt von der jeweiligen Situation ab – zum Beispiel davon, ob bereits ein Erbnachweis vorliegt oder eine Vollmacht besteht. Wir informieren Sie über die erforderlichen Schritte und unterstützen Sie bei der weiteren Abwicklung.

    Informationen zu Ihren Bankangelegenheiten

    Konten & Sparanlagen
    • Nach der Meldung des Sterbefalls werden die Debit- und Kreditkarten sowie der Online-Banking-Zugang der verstorbenen Person gesperrt. Bestehende Konten und Sparanlagen bleiben zunächst bestehen.

      Über die Konten verfügen können weiterhin berechtigte Mitkontoinhaber und Bevollmächtigte. Auch legitimierte Erben können über den Nachlass verfügen. Bestehende Vorsorge- oder Generalvollmachten werden von uns hinsichtlich ihres Umfangs und Inhalts geprüft.

      Konten auflösen

      Als Mitkontoinhaber, legitimierter Erbe oder Bevollmächtigter können Sie die Auflösung der Nachlasskonten persönlich in einer unserer Filialen beauftragen.

      Möchten Sie Konten als Erbengemeinschaft oder auf Grundlage einer notariellen Vorsorge- oder Generalvollmacht auflösen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung.

    Kredite & Baufinanzierungen
    • Besteht eine Baufinanzierung, muss im Sterbefall zunächst die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person geklärt werden. Hierfür benötigen wir einen gültigen Erbnachweis.

      Das benötigen wir von Ihnen

      Bitte reichen Sie folgende Unterlagen und Informationen ein:

      • Erbnachweis: Erbschein oder eröffnetes Testament bzw. eröffneter Erbvertrag inklusive Eröffnungsprotokoll
      • Kreditvertrag oder Darlehensnummer, soweit vorhanden
      • Informationen zu bestehenden Restschuld- oder Risikolebensversicherungen, soweit vorhanden

      Wie es mit der bestehenden Finanzierung weitergeht, klären wir anschließend individuell mit Ihnen.

    Schließfächer
    • Hatte die verstorbene Person ein Schließfach bei uns, benötigen wir für die Öffnung einen eindeutigen Nachweis, dass Sie dazu berechtigt sind.

      Das benötigen wir von Ihnen

      • eine bestehende Schließfachvollmacht oder einen gültigen Erbnachweis
      • die Nummer oder Bezeichnung des Schließfachs, soweit bekannt
      • alle vorhandenen Schließfachschlüssel

      Bitte bringen Sie die vorhandenen Schlüssel zum vereinbarten Termin mit. Die weiteren Schritte zur Öffnung und Regelung des Schließfachs stimmen wir mit Ihnen ab.

    Mitgliedschaft
    • War die verstorbene Person Mitglied der Sparda-Bank West eG, werden die Geschäftsanteile nach der Meldung des Todesfalls automatisch zum Jahresende gekündigt. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.

      Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt im Juni des Folgejahres, nachdem die Vertreterversammlung über die Höhe der Dividende beschlossen hat.

      Sie müssen die Mitgliedschaft daher nicht gesondert kündigen.


    Häufige Fragen zum Nachlass

    Wer darf über die Nachlasskonten verfügen?

    Über die Nachlasskonten können weitere Kontoinhaber, Bankbevollmächtigte sowie legitimierte Erben verfügen.

    Auch eine notarielle Vorsorge- oder Generalvollmacht kann zur Verfügung berechtigen. Da wir diese hinsichtlich Umfang und Inhalt prüfen müssen, legen Sie uns die Vollmacht bitte im Original in einer unserer Filialen vor.

    Die Verfügungsberechtigung eines Bevollmächtigten kann durch einen legitimierten Erben widerrufen werden.

    Wer erhält Auskunft über die Konten?

    Auskünfte können weitere Kontoinhaber, Bankbevollmächtigte, entsprechend legitimierte Generalbevollmächtigte sowie legitimierte Erben erhalten.

    Vorsorge- und Generalvollmachten müssen hinsichtlich Umfang und Inhalt geprüft werden. Bitte legen Sie uns diese daher im Original in einer unserer Filialen vor.

    Bitte beachten Sie, dass Auskünfte kostenpflichtig sein können. Die gegebenenfalls anfallenden Entgelte finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. Sonderleistungsverzeichnis.

    Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?

    Als Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen wir einen der folgenden Erbnachweise:

    • einen Erbschein oder
    • ein eröffnetes Testament bzw. einen eröffneten Erbvertrag inklusive Eröffnungsprotokoll des zuständigen Amtsgerichts.

    Bitte legen Sie uns die Unterlagen im Original in einer unserer Filialen vor. Alternativ können Sie die Unterlagen durch Ihre Hausbank oder eine Behörde bestätigen lassen.

    Wie legitimiere ich mich?

    Für die Legitimation benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Dies kann ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sein.

    Die Legitimation ist in allen Filialen der Sparda-Bank West eG möglich. Alternativ können Sie diese durch Ihre Hausbank oder eine Behörde bestätigen lassen.

    Was geschieht mit dem Konto nach der Meldung des Todesfalls?

    Nach der Meldung werden die Debitkarten, Kreditkarten und der Online-Banking-Zugang der verstorbenen Person gesperrt.

    Besteht keine Verfügungsberechtigung für die Konten, sind diese bis zur Vorlage einer entsprechenden Legitimation nicht zugänglich.

    Wie können Nachlasskonten aufgelöst werden?

    Als Mitkontoinhaber, legitimierter Erbe oder Bevollmächtigter können Sie die Auflösung der Nachlasskonten persönlich in einer unserer Filialen beauftragen.

    Soll die Auflösung durch eine Erbengemeinschaft oder auf Grundlage einer notariellen Vorsorge- oder Generalvollmacht erfolgen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung.

    Können Beerdigungskosten und andere Rechnungen vom Nachlasskonto bezahlt werden?

    Sind Sie nicht zur Verfügung über das Nachlasskonto berechtigt, können Sie uns die Originalrechnung zusammen mit einem unterschriebenen Überweisungsträger in einer unserer Filialen vorlegen. Wir prüfen anschließend, ob die Zahlung ausgeführt werden kann.

    Können Sie keine unserer Filialen besuchen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

    Was passiert bei einer Überzahlung der Rente?

    Eine mögliche Überzahlung wird von der zuständigen Rentenstelle ermittelt und zurückgefordert. Berücksichtigen Sie eine mögliche Rückforderung daher bitte bei Verfügungen über die Nachlasskonten.

    Als Bank sind wir gesetzlich zur Rückzahlung entsprechender Rentenüberzahlungen verpflichtet.

    Was passiert mit den Gewinnsparlosen?

    Mit der Meldung des Todesfalls werden bestehende Einzel-Gewinnsparlose automatisch zum Ende des laufenden Monats gekündigt. Die Auszahlung erfolgt zu Beginn des darauffolgenden Monats auf das hinterlegte Konto.

    Wir sind sehr gerne für Sie da.

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