Was ist die Empfängerüberprüfung?
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt für alle Überweisungen vom Girokonto und Basiskonto die neue, kostenlose Empfängerüberprüfung - auch „Verification of Payee“. Basis dafür ist ein neuer EU-Standard, den alle deutschen Banken umsetzen müssen:
- Vor jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung wird automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
- So können Fehlüberweisungen und Betrugsfälle frühzeitig verhindert werden.
- Sie bekommen schon vor dem Absenden Ihres Geldes eine Rückmeldung, ob die Empfängerdaten übereinstimmen.
- Und können stets selbst entscheiden, ob Sie Ihre Angaben vor Ausführung der Überweisung korrigieren möchten.
- Die Überprüfung ist in Sekundenschnelle erledigt und für Sie kostenlos.
- Vielleicht sind Ihnen bei anderen Banken statt „Empfängerüberprüfung“ auch Begriffe wie „IBAN-Namensabgleich, IBAN-Name-Check“ oder „Verification of Payee (VoP)“ begegnet – alle diese Bezeichnungen meinen dasselbe Verfahren.
Wann überprüft wird – und wann nicht
- Die Empfängerüberprüfung wird ab dem 9. Oktober automatisch für Sie freigeschaltet. Sie müssen nichts weiter tun.
- Überprüft werden alle SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und die Neuanlage oder Änderung von bestehenden Daueraufträgen und Terminüberweisungen.
- Das gilt für Giro- und Basiskonten.
- Überprüft wird in der SpardaBanking App, im Online-Banking und am KSB (Kundenselbstbedienungsterminal)
So funktioniert die Empfängerüberprüfung
Simmt überein
Der eingegebene Name stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.
Prima, Sie können wie gewohnt fortfahren.
Kleine Abweichung
Der eingegebene Empfängername stimmt nur nahezu mit dem hinterlegten Namen überein.
- z. B. Tippfehler, Umlaute oder Sonderzeichen
Sie erhalten automatisch einen korrigierten Vorschlag, mit dem Sie fortfahren können.
Stimmt NICHT überein
Bei einer großen Abweichung erhalten Sie keinen korrigierten Empfängervorschlag.
- Sie sind sich unsicher? Dann setzen Sie sich mit dem Empfänger in Verbindung.
- Sie möchten trotzdem fortfahren? Dann können Sie dies tun - es kann aber sein, dass das Geld eventuell an die falsche Person überwiesen wird.
Eingehende Überweisungen
Sie sollen Geld erhalten? Dann haben wir hier noch ein paar Tipps für Sie, um Rückfragen vom Zahlungspartner zu vermeiden:
- Teilen Sie Ihren Namen für Überweisungen am besten immer so mit, wie er auf Ihrem Ausweis steht.
- Verwenden Sie keine Spitz- oder Künstlernamen.
- Gemeinschaftskonto - es reicht die Angabe einer kontoinhabenden Person.
- Mehrere Vornamen: Es reicht ein Vorname. Sobald der Nachname mit mindestens einem Vornamen übereinstimmt, beeinträchtigt das die Empfängerüberprüfung nicht.
- Unsere Bitte: Halten Sie Ihre persönlichen Daten immer auf dem aktuellen Stand.
Gut zu wissen:
- Name stimmt nicht überein:
Und Sie geben die Überweisung trotzdem frei? Keine Sorge - Banken weisen keine Zahlung ab. Sie selbst entscheiden, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt werden soll. Das Risiko für eine falsche Überweisung liegt allerdings bei Ihnen. - Name bleibt geschützt:
Die Empfängerüberprüfung ermöglicht es Dritten nicht, anhand Ihrer IBAN Ihren Namen in Erfahrung zu bringen. Denn auch für andere Banken gilt: Gibt es eine große Abweichung zwischen der Eingabe und dem hinterlegten Namen, erhält man lediglich die Information, dass die Angaben nicht stimmen. - Auch wir können Ihnen keine Auskünfte darüber geben. Bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung.