Sparda-Bank West eG
Empfängerüberprüfung per KI dargestellt. Haken über einer Person.

Empfängerüberprüfung: Mehr Sicherheit für Sie

Mit der Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“) sehen Sie schon vor dem Absenden, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Das Verfahren ist kostenlos, blitzschnell und hilft, Fehlüberweisungen zu vermeiden.

zum Überblick

    Was ist die Empfängerüberprüfung?

    Ab dem 9. Oktober 2025 gilt für alle Überweisungen vom Girokonto und Basiskonto die neue, kostenlose Empfängerüberprüfung - auch „Verification of Payee“. Basis dafür ist ein neuer EU-Standard, den alle deutschen Banken umsetzen müssen:

    • Vor jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung wird automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
    • So können Fehlüberweisungen und Betrugsfälle frühzeitig verhindert werden.
    • Sie bekommen schon vor dem Absenden Ihres Geldes eine Rückmeldung, ob die Empfängerdaten übereinstimmen.
    • Und können stets selbst entscheiden, ob Sie Ihre Angaben vor Ausführung der Überweisung korrigieren möchten.
    • Die Überprüfung ist in Sekundenschnelle erledigt und für Sie kostenlos.
    • Vielleicht sind Ihnen bei anderen Banken statt „Empfängerüberprüfung“ auch Begriffe wie „IBAN-Namensabgleich, IBAN-Name-Check“ oder „Verification of Payee (VoP)“ begegnet – alle diese Bezeichnungen meinen dasselbe Verfahren.
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    Wann überprüft wird – und wann nicht

    • Die Empfängerüberprüfung wird ab dem 9. Oktober automatisch für Sie freigeschaltet. Sie müssen nichts weiter tun.
    • Überprüft werden alle SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und die Neuanlage oder Änderung von bestehenden Daueraufträgen und Terminüberweisungen.
    • Das gilt für Giro- und Basiskonten.
    • Überprüft wird in der SpardaBanking App, im Online-Banking und am KSB (Kundenselbstbedienungsterminal)

    So funktioniert die Empfängerüberprüfung 

    Simmt überein

    Der eingegebene Name stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.

    Prima, Sie können wie gewohnt fortfahren.

    Kleine Abweichung

    Der eingegebene Empfängername stimmt nur nahezu mit dem hinterlegten Namen überein. 

    • z. B. Tippfehler, Umlaute oder Sonderzeichen

    Sie erhalten automatisch einen korrigierten Vorschlag, mit dem Sie fortfahren können.

    Stimmt NICHT überein

    Bei einer großen Abweichung erhalten Sie keinen korrigierten Empfängervorschlag. 

    • Sie sind sich unsicher? Dann setzen Sie sich mit dem Empfänger in Verbindung. 
    • Sie möchten trotzdem fortfahren? Dann können Sie dies tun - es kann aber sein, dass das Geld eventuell an die falsche Person überwiesen wird. 

    Eingehende Überweisungen

    Sie sollen Geld erhalten? Dann haben wir hier noch ein paar Tipps für Sie, um Rückfragen vom Zahlungspartner zu vermeiden: 

    •  Teilen Sie Ihren Namen für Überweisungen am besten immer so mit, wie er auf Ihrem Ausweis steht. 
    •  Verwenden Sie keine Spitz- oder Künstlernamen.
    • Gemeinschaftskonto - es reicht die Angabe einer kontoinhabenden Person.
    • Mehrere Vornamen: Es reicht ein Vorname. Sobald der Nachname mit mindestens einem Vornamen übereinstimmt, beeinträchtigt das die Empfängerüberprüfung nicht.
    • Unsere Bitte: Halten Sie Ihre persönlichen Daten immer auf dem aktuellen Stand. 

    Gut zu wissen:

    • Name stimmt nicht überein:
      Und Sie geben die Überweisung trotzdem frei? Keine Sorge  - Banken weisen keine Zahlung ab. Sie selbst entscheiden, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt werden soll. Das Risiko für eine falsche Überweisung liegt allerdings bei Ihnen.
    • Name bleibt geschützt:
      Die Empfängerüberprüfung ermöglicht es Dritten nicht, anhand Ihrer IBAN Ihren Namen in Erfahrung zu bringen. Denn auch für andere Banken gilt: Gibt es eine große Abweichung zwischen der Eingabe und dem hinterlegten Namen, erhält man lediglich die Information, dass die Angaben nicht stimmen.
    • Auch wir können Ihnen keine Auskünfte darüber geben. Bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung.

    Fragen und Antworten

    In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?

    Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben generell bei allen „Standard”-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

    • spätestens ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der EU und
    • spätestens ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten EU.

    Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen als weitere Mitgliedsstaaten des EWR die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. 

    Was kostet die Empfängerüberprüfung?

    Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten.

    Ich möchte einen Betrag an eine bestimmte Firma überweisen. Woher weiß ich, wie der bei der Empfängerbank hinterlegte Name der Firma (also der Name des Kontoinhabers) korrekt lautet?

    Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der in einem öffentlichen Register eingetragen ist. Achten Sie auf den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen und übernehmen Sie diesen in exakt dieser Schreibweise in Ihre Überweisung oder Echtzeitüberweisung. Sollte es bei der Empfängerüberprüfung dennoch zu einer „nahezu Übereinstimmung” oder zu „keiner Übereinstimmung” des von Ihnen angegeben Namens mit dem am Konto hinterlegten Namen kommen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: Achten Sie bei einer „nahezu Übereinstimmung” auf den angezeigten Namensvorschlag und den Hinweistext in der SpardaBanking App bzw. im Online-Banking. Bei Unsicherheiten beziehungsweise „keiner Übereinstimmung” kontaktieren Sie gegebenenfalls den Zahlungsempfänger.

    Ich möchte die Namensprüfung nicht.

    Kann ich bei einer Zahlung an mich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerüberprüfung für mein Konto nicht zu beantworten?

    Nein. Banken sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Anfragen zur Empfängerüberprüfung zu beantworten. Dies gilt für die Fälle, die in der Frage „In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?” genannt sind.

    Was passiert, wenn ich an eine falsche Person überweise?

    In diesem Fall tragen Sie das Risiko. Sie haben die Möglichkeit eine kostenpflichtige Überweisungsnachforschung in Auftrag zu geben, um anschließend selbst privatrechtliche Schritte einleiten zu können.  So war es auch bei allen Überweisungen, die vor der Empfängerprüfung getätigt wurden. Auch wenn aus technischen Gründen die Empfängerüberprüfung nicht statt finden kann, liegt das Risiko beim Auftraggeber. 

    Findet die Überprüfung auch bei beleghaften Überweisungen statt?

    Nein, bei beleghaften Überweisungen findet keine Überprüfung statt, da der Gesetzgeber für diesen Fall keine Prüfung vorsieht.

    Wir sind sehr gerne für Sie da.

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