Sparda-Bank West eG
Online-Banking
Digitale Checklisten mit Haken für eine Zustimmung die über einen laptop schweben

Ihre Zustimmung ist gefragt

Wir passen unsere Dienstleistungen an – und brauchen dafür Ihr Ja. Ab dem 5. Juni 2026 werden Änderungen an unseren Bedingungen wirksam, die Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen.

Zur Zustimmung

    Ihr Banking. Sicher. Aktuell. Transparent.

    Wir passen unsere Dienstleistungen regelmäßig an – damit Ihr Banking sicher, fair und auf dem neuesten Stand bleibt. Einige dieser Anpassungen werden zum 5. Juni 2026 wirksam, jedoch nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Wir erklären Ihnen transparent, was sich ändert und warum – damit Sie bewusst entscheiden können.

    Damit wir unsere Zusammenarbeit auf dieser aktualisierten Grundlage fortführen können, brauchen wir Ihre Zustimmung bis zum 4. Juni 2026.

    So erteilen Sie uns Ihre Zustimmung

    Alle Informationen zu dem aktuellen Änderungsangebot haben wir Ihnen zusammengestellt – entweder in Ihrem elektronischen Postfach (Online-Banking) oder per Brief. Online-Banking Kunden erhalten ausschließlich die Mitteilung ins ePostfach eingestellt und erhalten keinen zusätzlichen Brief per Post.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie zustimmen können:

    So geht's

    • QR-Code im Schreiben (Brief oder Mitteilung im ePostfach) scannen und online ausfüllen.
    • Online-Banking: Es öffnet sich nach dem Login ins Online-Banking ein Pop-up-Fenster. Dort können Sie auch Ihre Zustimmung erteilen.
    • Online-Banking: Rechts oben auf Ihrem Namen klicken und den Punkt "Zustimmungsmanagement" auswählen.  Klicken Sie bei "Aktuelles Änderungsangebot" auf "Bearbeiten".

    +++ Wichtige Hinweise +++

    „Zahlungspflichtig zustimmen“: 
    Die Formulierung „zahlungspflichtig zustimmen“ ist gesetzlich (nach § 312j Abs. 3 BGB) vorgeschrieben. Damit bestätigen Sie nur, dass Sie unseren Geschäftsbedingungen zustimmen, es erfolgt keine Zahlung. 

    QR-Code-Sicherheit: 
    Der QR-Code führt ausschließlich auf eine gesicherte Bankseite. 

    Folgen bei fehlender Zustimmung:
     
    Unsere Leistungen basieren auf einheitlichen Vertragsgrundlagen. Ohne Ihre Zustimmung können wir einzelne Leistungen oder die gesamte Geschäftsbeziehung nicht fortführen. 

     

    FAQ - Fragen und Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Änderungen gibt es?
     
    • AGB, PuLV Teil 4 (Zahlungsdienste) 
    • Sonderbedingungen für Online-Banking, ePostfach, Lastschriftverkehr, Überweisungsverkehr

     Die vollständigen Änderungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben. 

    Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

    Unsere Leistungen basieren auf einheitlichen Vertragsgrundlagen. Ohne Ihre Zustimmung können wir bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. In Einzelfällen kann dies sogar zur Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung führen. Wir empfehlen daher dringend, die Zustimmung rechtzeitig zu erteilen, um eine reibungslose Fortführung Ihrer Bankgeschäfte sicherzustellen.

    Warum habe ich dieses Schreiben erhalten?

    Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen aktiv zustimmen, damit diese gültig werden.

    Das Schreiben stellt sicher, dass Sie rechtzeitig informiert sind und alle relevanten Unterlagen erhalten.

    Ist der QR-Code sicher?

    Ja, der QR-Code führt direkt auf eine gesicherte Bankseite. Er wurde erstellt, um Ihnen den Zustimmungsprozess zu erleichtern. Da es leider auch Betrugsversuche mit QR-Codes geben kann, beachten Sie bitte folgende Warnsignale:

    • Aufforderung zur Eingabe vertraulicher Daten wie PIN oder Passwörter 
    • Druck, sofort zu handeln
    • Unpersönliche oder ungewöhnliche Anrede
    • Abweichende Kontaktdaten im Schreiben
    • Das Schreiben weist möglicherweise schlechte Druckqualität, unscharfe Logos oder Rechtschreibfehler auf 

    Die Sparda-Bank West wird Sie niemals auffordern, persönliche Zugangsdaten, wie z. B. Online-Banking PIN, Passwörter oder Freigabecodes preiszugeben. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie uns bitte direkt.

    Warum muss ich den geänderten Bedingungen zustimmen?

    Dies ist eine Folge des BGH-Urteils aus April 2021. Wie im Jahr 2021 benötigen wir von unseren Kunden eine ausdrückliche Zustimmung zu den geänderten Bedingungen bis zum 4. Juni 2026.

    Was hat sich in den Bedingungen geändert und wo finde ich weitergehende Informationen?

    Die Änderungen betreffen unsere AGB, die Bedingungen für den Überweisungs- und Lastschriftverkehr, das OnlineBanking sowie die Nutzung des elektronischen Postfachs und unser Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen finden Sie in Ihrem Anschreiben – ausführlichere Erläuterungen enthält die beigefügte Kundeninformation.

    Außerdem finden Sie die Informationen in unserem Formular Center. Das Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie im Online-Banking.

    Kann eine Ablehnung oder Zustimmung im Nachhinein geändert werden?

    Wenn Sie zunächst abgelehnt haben, können Sie Ihre Entscheidung bis zum 5. Juni 2026 jederzeit ändern – entweder im OnlineBanking oder über den QR-Code in Ihrem Anschreiben.

    Wenn Sie die geänderten Bedingungen grundsätzlich nicht akzeptieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, einzelne Leistungen oder die gesamte Geschäftsbeziehung zu kündigen.

    Warum heißt der Button „Kostenpflichtig zustimmen“

    Im Zustimmungsprozess wird aus rechtlichen Gründen ein Button mit der Bezeichnung „Kostenpflichtig zustimmen“ angezeigt.
    Die Zustimmung selbst ist für den Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sie bezieht sich jedoch auf entgeltliche Dienstleistungen, weshalb diese Formulierung gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Ich habe meine Unterlagen verloren. Was kann ich tun?

    Dann besuchen Sie uns bitte in der nächstgelegenen Filiale vor Ort.

    Wir sind sehr gerne für Sie da.

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