Sparda-Bank West eG
Online-Banking
Eine Gruppe junger Erwachsener die gemeinsam auf einer Wiese sitzen

Mitglied werden. Miteigentümer sein. Mitentscheiden.

Mit einer Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank West werden Sie Miteigentümer Ihrer Genossenschaftsbank. Neben einer jährlichen Dividende profitieren Sie von attraktiven Mitgliedervorteilen und einem Mitspracherecht. Das ist Genossenschaft.

Mitglied werden

    Ihre Vorteile als Mitglied der Sparda-Bank West

    Mit einer Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank West werden Sie Miteigentümer einer Bank, die nicht für Aktionäre arbeitet, sondern für ihre Mitglieder. Seit über 125 Jahren stehen die Menschen im Mittelpunkt unseres Handelns. 

    • Freuen Sie sich auf eine jährliche Dividende von aktuell 4 % p. a.¹ für jeden Genossenschaftsanteil.
    • Vorteilsprogramm und besondere Angebote, z. B. Reisebonus bei Urlaubsplus sowie Rabatte für Shows, Musicals und vieles mehr
    • Als Mitglied haben Sie ein Mitspracherecht und können die Zukunft Ihrer Bank aktiv mitgestalten.
    • Unser Unternehmensziel ist die Förderung unserer Mitglieder. Wir entscheiden gemeinsam – nicht der Markt.
    • Zum Wohl unserer Mitglieder verzichten wir auf risikoreiche Finanzgeschäfte.

    Werden Sie Mitglied der Sparda-Bank West und profitieren Sie von den Vorteilen einer Genossenschaftsbank. Ihre Mitgliedschaft können Sie bequem im Online-Banking abschließen oder in einer unserer Filialen vor Ort beantragen.

    Dividende & Genossenschaftsanteile einfach erklärt

    Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden Sie Mitglied und Miteigentümer der Sparda-Bank West. Für jeden gezeichneten Anteil erhalten Sie eine Dividende und werden so direkt am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Genossenschaftsbank beteiligt.

    Die Vertreterversammlung legt jedes Jahr Ende Juni die Höhe der Dividende (Ausschüttung von Gewinn) fest. Diese kann deshalb für die Folgejahre anders ausfallen.

    Genossenschaftsanteil

    52 Euro

    Aktuelle Dividende

    4 % p. a.¹

    Maximale Beteiligung

    Bis zu 50 Anteile je Mitglied (max. 2600 €)

    ¹ Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen und kann für die Zukunft nicht garantiert werden.

    Anteile aufstocken

    Weitere Genossenschaftsanteile können Sie jederzeit bequem im Online-Banking erwerben. Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich in einer unserer Filialen.

    Mitglied werden - so geht's

    Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist ganz einfach. Wählen Sie den Weg, der am besten zu Ihnen passt.

    • Bequem online: Kaufen Sie Ihre Genossenschaftsanteile direkt im Online-Banking.
    • Flexibel entscheiden: Wählen Sie die Anzahl Ihrer Genossenschaftsanteile – bis zu 50 Anteile je Mitglied.
    • Persönlich vor Ort: Gerne beraten wir Sie auch in einer unserer Filialen.

    Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von den Vorteilen einer Genossenschaftsbank.

    Exklusive Mitgliedervorteile

    Tolle Rabatte für Shows, Musicals, Reisen und vieles mehr

    Als Mitglied der Sparda-Bank West profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen und attraktiven Rabatten. Freuen Sie sich auf Vergünstigungen für Shows, Musicals, Reisen und viele weitere Angebote aus den Bereichen Freizeit, Shopping und Unterhaltung.

    Unser Vorteilsprogramm wird regelmäßig um neue Angebote erweitert. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen.

    Ihre Stimme zählt

    Als Mitglied der Sparda-Bank West gehört Ihnen nicht nur ein Stück Bank – Ihre Stimme zählt ebenfalls. Alle fünf Jahre wählen unsere Mitglieder die Vertreterversammlung und entscheiden so mit, wer ihre Interessen innerhalb der Genossenschaft vertritt.

    So funktioniert die Mitbestimmung:

    • Vertreter wählen: Alle fünf Jahre werden unsere Mitglieder zur Wahl der Vertreterversammlung eingeladen.
    • Interessen vertreten: Die gewählten Vertreter vertreten die Interessen aller Mitglieder und bringen diese in wichtige Entscheidungen der Genossenschaft ein.
    • Gemeinsam entscheiden: Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem über die Höhe der Dividende, den Jahresabschluss, Satzungsänderungen und die Wahl des Aufsichtsrats.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

    Fragen und Antworten - Mitgliedschaft

    Wie werde ich Mitglied?

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin. 
    Sind Sie bereits Kunde und haben einen Online-Zugang, dann können Sie die Genossenschaftsanteile im Online-Banking oder der SpardaBanking App kaufen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie für einen erfolgreichen Kauf auch nach der TAN-Freigabe noch den Button "Mitgliedschaft aufstocken" anklicken müssen.

    Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Sparda-Bank?

    Als Mitglied genießen Sie Vorteile:

    • Besondere Angebote, z. B. Reisebonus bei Urlaubsplus
    • Freuen Sie sich auf eine jährliche Dividende für jeden Genossenschaftsanteil!
    • Einlagensicherung: Ihr Guthaben wird durch die garantierte Sicherung von Einlagen geschützt.
    • Wir verzichten zum Wohl unserer Mitglieder auf risikoreiche Finanzgeschäfte.
    • Unsere Kunden und Mitglieder haben ein Mitspracherecht!
      Unternehmensziel ist die Förderung unserer Mitglieder. Wir entscheiden gemeinsam – und nicht der Markt.
    Wie viel beträgt ein Genossenschaftsanteil?

    Sie können einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 52 Euro erwerben. Aktuell können Sie bis zu 50 Anteile erwerben.

    Wie wird die Dividende festgelegt?

    Die Dividende ist abhängig vom Geschäftsergebnis der Bank und wird auf der Vertreterversammlung im Juni für das abgeschlossene Geschäftsjahr rückwirkend beschlossen. 

    Wie viele Geschäftsanteile kann ich maximal erwerben?

    Jedes Mitglied kann maximal 50 Geschäftsanteile erwerben. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis spätestens Ende September eines Jahres eingehen, damit sie zum Jahresende wirksam wird. Die Auszahlung des Geschäftsanteils erfolgt dann im Folgejahr nach der Vertreterversammlung (Ende Juni).

    Kann ich die Mitgliedschaft wieder kündigen?

    Sie können Ihre Genossenschaftsanteile jederzeit wieder kündigen. Sie werden Ihnen nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung (in der Regel im Juni) wieder ausgezahlt.

    Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens drei Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen.

    Wir sind sehr gerne für Sie da.

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    0211 23 93 23 93

    Montags - Samstags: 7 - 22 Uhr

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