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die Ausbreitung des Coronavirus beschäftigt uns alle. Falls Sie sich fragen, wie Ihre Sparda-Bank auf die Situation vorbereitet ist oder wenn Sie sich über mögliche Einschränkungen im Geschäftsbetrieb Ihrer Bank informieren wollen, finden Sie hier alle Infos, Fragen und Antworten.
Wir halten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronazahlen die Filialen in unseren Regionen im Auge. Bitte beachten Sie vor Ihrem Besuch, ob Ihre Filiale bis auf weiteres für den Service geschlossen ist.
Beratungen sind weiterhin unter Terminvereinbarungen möglich.
In all unseren Filialen und SB-Bereichen besteht Maskenpflicht.
Stand: 21. Januar 2021
Die Corona-Warn-App soll helfen festzustellen, ob der Nutzer in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig und kostenfrei.
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre Bankgeschäfte.
Bitte beachten Sie, dass wir die Lage tagesaktuell bewerten und es deshalb jederzeit zu Änderungen kommen kann.
Stand: 21. Januar 2021
Ja. Unsere Filialen und SB-Bereiche dürfen ausschließlich mit einer Maske betreten werden. Auch in unseren Geschäftsstellen in Niedersachsen besteht die Maskenpflicht.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronazahlen sind einige unserer Filialen für den Service geschlossen.
Die SB-Bereiche stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und sind unabhängig von einer Schließung nicht betroffen.
Beratungen sind weiterhin nach Terminvereinbarungen möglich.
Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich das weitere Vorgehen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Filiale oder einen Rückruf.
Wir wissen, dass die aktuelle Situation auch finanzielle Einbußen mit sich bringt. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung. So können Sie etwa Kreditraten pausieren, den Dispo erhöhen oder über einen easyCredit eine Finanzspritze erhalten. Nutzen Sie gern unser Rückruf-Formular.
Ja, denn die Sparda-Banken sind der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.
Unser Tipp: Wir rufen Sie zurück!
Versprochen! Nutzen Sie einfach unser Rückruf-Formular.
Persönliche Beratungsgespräche mit Ihrem Kundenberater können Sie direkt über die SpardaApp oder das Online-Banking vereinbaren.
Zusätzlich haben wir für Sie auf unserer Sonderseite hilfreiche Wege aufgelistet, wie Sie online Ihre Bankgeschäfte erledigen können.
Sie können mit Ihrer BankCard (Debitkarte) ganz normal am Geldautomaten bis zu 2.000 Euro täglich verfügen. Größere Summen Bargeld können auf Wunsch bestellt werden. Nutzen Sie dafür bitte unser Rückruf-Formular.
In den geschlossenen Filialen ist der Zugriff auf Ihr Schließfach nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie dafür bitte unser Formular zur Terminvereinbarung.
Mit MeinInvest, unserem digitalen Anlage-Assistenten, können Sie Ihr Geld ganz zeitgemäß anlegen.
Für den Verkauf von bereits bestehenden Fondsanteilen vereinbaren Sie bitte einen Termin in Ihrer Filiale.
Wir empfehlen den Kunden, im Umgang mit Bargeld, aber auch an SB-Terminals, Touch-Pads, Kassenterminals etc. die allgemeinen Hygiene-Maßnahmen zu beachten. Aktuelle Informationen rund um die Ansteckungsgefahren und Schutzmaßnahmen gibt es unter anderem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Generell werden Corona-Viren in der Regel von Mensch zu Mensch über Sekrete des Atmungstrakts übertragen. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, könnte auch auf diese Weise eine Übertragung stattfinden. Wir empfehlen daher das kontaktlose Zahlen.
Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Vorbeugung. Geldautomaten sind jedoch nicht mehr oder weniger gefährlich als andere öffentlich verfügbare Gegenstände.
Wenn Sie eine Reise oder Veranstaltung mit Ihrer Sparda-Kreditkarte bezahlt haben und diese wurde storniert, ist es nachvollziehbar, dass Sie diese Zahlungen zurückfordern möchten. Aufgrund der Regularien der Kreditkarten-Unternehmen ist dies jedoch nur in wenigen Fällen möglich. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Voraussetzungen unter "Zahlungsreklamationen bei Kreditkarten".
Ist Ihre Rückforderung berechtigt, werden wir gerne für Sie tätig. Bitte nutzen Sie dafür das Formular "Buchungsreklamation Mastercard".
Um unseren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, existiert ein mehrstufiger Notfallplan. Im äußersten Notfall sorgen wir dafür, dass die Kernprozesse der Bank aufrechterhalten werden. Dazu zählen wir die Bargeldversorgung, dass Überweisungen, Daueraufträge und Co ausgeführt werden und das Online-Banking funktioniert.
Eine Ausnahmesituation wie die Corona-Pandemie verlangt nach ungewöhnlichen Lösungen. Die Sparda-Bank West wird daher in diesem Jahr ihre ordentliche Vertreterversammlung als Online-Veranstaltung abhalten und verschiebt diese auf den 5. und 6. November 2020. Wir hoffen, dass dann die Möglichkeit besteht, über eine angemessene Dividende zu entscheiden. Diese wollen wir Ihnen gern mit ihrem Geschäftsguthaben* auszahlen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis für dieses Vorgehen.
*Die Auszahlung betrifft nur bereits gekündigte Geschäftsguthaben.
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